gebuchte Termine / Terminverhinderung / Terminverschiebung / Nichterscheinen

Friseurtermine sind verbindliche Vereinbarungen. Kunden, die ihre Termine nicht einhalten, sind uns gegenüber deshalb schadensersatzpflichtig, wenn uns durch den Bruch der Vereinbarung ein Schaden entsteht. Die Schadenhöhe richtet sich nach der gebuchten Leistung und dem dafür notwendigen zeitlichen Aufwand unsererseits.

Schließlich "blocken" wir für reservierte Termine bis zu 4 Stunden unserer Zeit, je nach Leistungswunsch.

Wir könnten daher jedem Kunden, der uns unsere wertvolle Zeit durch sein unentschuldigtes Fernbleiben stiehlt, eine Rechnung schicken. Die Begründung für die Rechtmäßigkeit einer Entschädigung des Friseurs ergibt sich aus § 642 Absatz 1 BGB.

Damit wir das nicht machen müssen, seid bitte fair, und ermöglicht es uns durch rechtzeitige Terminabsagen (mindestens 48 Stunden vorher!), wartende Kunden in diese sich ergebenden Terminlücke einzureihen und die Lücke zu schließen.  

Somit haben wir keinen Zeit- bzw. Umsatzausfall - und andere Kunden bekommen einen spontanen, vorgezogenen Termin, bei dem wir sie mit unserer Haarwerkskunst glücklich machen können.

Ein Schadenersatz entfällt selbstverständlich, wenn bei kurzfristiger Terminverschiebung (z.B. wg. Krankheit / höherer Gewalt) ein Ersatztermin vereinbart - und dieser dann auch eingehalten wird.

Kunden, die trotz SMS-Terminerinnerung einfach nicht erscheinen oder zu spät absagen, bekommen bei uns keinen neuen Termin mehr - und sind uns gegenüber schadenersatzpflichtig.


Vielen Dank für Euer Verständnis.