Salon-"Handout" mit FAQs und Produktvorstellung

Jahreszeiten - News
Herbst / Winter 2022/2023
Handout Herbst 22_1.pdf (6.5MB)
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Neuigkeiten


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17.08.2021

Neue Corona-Regeln in Bayern ab dem 23.08. bei einem Inzidenzwert von (noch!) über 50

Wer ab dem 23.08.2021 ab einer Inzidenz von 50 Friseurdienstleistungen in Anspruch nehmen möchte, für den gilt die 3-G-Regel.
Dies beutet, dass Ihr
- einen gültigen Impfnachweis (Impfausweis oder digitaler Nachweis; erst gültig nach 14 Tagen nach der letzten Impfung)
ODER
- einen gültigen Nachweis über eine Genesung ( der mindestens 28 Tage und maximal 180 Tage [circa sechs Monate] zurückliegt)
ODER
- einen Schnell-Test (nicht älter als 24h) bzw. einen PCR-Test (nicht älter als 48h)
vorlegen/vorzeigen müsst.



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